Falls der Betriebssport wegen der Corona Pandemie vorübergehend nicht wie sonst mit physischer Präsenz an einem gemeinsamen Ort stattfinden kann und soll er stattdessen virtuell stattfinden, so sind folgende Voraussetzungen für den Versicherungsschutz zu beachten.
- Siehe beispielhaft Infoseite der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)
https://www.vbg.de/SharedDocs/FAQs/DE/Versicherungsschutz_und_Leistungen/Coronavirus_online_sport_und_gymnastikkurse.html?nn=3358
oder der BGRCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe u. Chemische Industrie)
https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/arbeitsunfaelle/sport-und-veranstaltungen
- Laut HDI (dem Versicherer des BSV Hessen) besteht Versicherungsschutz für die versicherten Personen auch im häuslichen Bereich bei der Durchführung der Tele/Online Angebote des Betriebssport-Verband Hessen e.V., soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) durchgeführt werden.
Das Modell virtuelle Sportkurse anzubieten, wird von Mitgliedsfirmen in Wiesbaden seit einiger Zeit eingesetzt bzw. ist geplant, weil für Mitglieder des BSV der Versicherungsschutz gegeben ist.
Vorgehensweise:
- Das Unternehmen stellt den/die KursleiterIn,
- installiert die virtuelle Technik im Unternehmen (meist schon für Video-Konferenzen vorhanden) und
- gibt falls nötig Unterstützung für die Installation der Technik zu Hause.
Für Rückfragen bitte wenden an
Peter Burkert,
Tel: +49 (6123) 61173
Mob: +49 0177 838 6039
E-Mail-Kontakt:
peter.burkert@bsv-wiesbaden.de